Besondere Nutzungsbedingungen für Projektinitiatoren zur Nutzung der Crowdfunding-Plattform „Förderkreis“
§1 Allgemeines
Der Plattformbetreiber gewährt einem gemäß § 3 beschränkten Teilnehmerkreis das Recht, die Plattform unter den folgenden Besonderen Nutzungsbedingungen als Projektinitiator zum Einstellen, Bewerben und Anbieten von Crowdfunding-Projekten („Projekten“) zu nutzen.
Für Projektinitiatoren gelten diese Besonderen Nutzungsbedingungen ergänzend zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Begriffsbestimmungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten auch hier. Bei Widersprüchen haben die Besonderen Nutzungsbedingungen Vorrang.
Die Plattform wird Projektinitiatoren freibleibend und unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es besteht kein rechtsgeschäftliches Angebot; der Plattformbetreiber kann Projektvorschläge nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen.
Ergänzend können zudem etwaige Zusatzbestimmungen von Regionalplattformen Geltung erlangen, soweit der Projektinitiator diesen gesondert bei Anlage des Projekts zustimmt.t.
§2 Kooperationspartner
Die Plattform wird vom Plattformbetreiber als in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern betrieben. Kooperationspartner sind die regional tätigen Volksbanken. Projektinitiatoren werden im Zuge der Anmeldung einem Kooperationspartner zugeordnet – in der Regel regional, alternativ sachlich passend, sofern kein regionaler Partner verfügbar ist.
Kooperationspartner unterstützen Projektinitiatoren bei der Erstellung, Veröffentlichung und Durchführung ihrer Projekte. Auf der Plattform verfügen sie über eigene Unterseiten, denen die jeweiligen Projekte zugeordnet sind. Zusätzlich übernehmen sie zentrale Aufgaben beim Betrieb der Plattform, insbesondere:
Erstberatung und Support: Kooperationspartner sind die Ansprechpartner für Projektinitiatoren zu Themen rund um Projekteinreichung, Gestaltung und Nutzung der Plattform. Details sind auf der jeweiligen Kooperationspartner-Seite einsehbar.
Prüfung von Projektinitiatoren: Sie prüfen die Eignung der ihnen zugeordneten Projektinitiatoren nach geltenden Nutzungsbedingungen, Projektrichtlinien sowie ggf. regionalen Vorgaben.
Projektfreigabe: Sie prüfen die zur Freigabe eingereichten Projekte anhand der Projektbedingungen und eigenen Kriterien und geben diese gegebenenfalls frei.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben benötigen Kooperationspartner Zugriff auf die Stammdaten und Projektunterlagen der Projektinitiatoren. Da der Plattformbetreiber diese Aufgaben nicht selbst übernimmt, ist Voraussetzung für die Nutzung der Plattform als Projektinitiator die ausdrückliche Einwilligung zur Datenweitergabe an den zuständigen Kooperationspartner. Diese Einwilligung umfasst den Zugriff auf die übermittelten Daten ausschließlich innerhalb der Plattform und dient nur der Aufgabenerfüllung gemäß § 2.1. Eine Speicherung außerhalb der Plattform oder Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Die Einwilligung wird bei der Anmeldung als Projektinitiator eingeholt.
Der Projektinitiator ist selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen der beteiligten Organpersonen und handelnden Personen einzuholen. Mit Abgabe der Einwilligung sichert er dem Plattformbetreiber zu, dass alle erforderlichen Zustimmungen vorliegen.
§3 Teilnehmerkreis
Der Start von Projekten ist nur Unternehmern und gemeinnützigen Vereinen (sofern diese nicht ohnedies Unternehmer sind), nicht jedoch sonstigen Verbrauchern gem. § 1 KSchG gestattet.
Vor dem Start eines ersten Projektes ist der Teilnehmer verpflichtet Nachweise zur Identifizierung zu erbringen.
Soweit die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 nicht, nicht vollständig oder sonst unzureichend erfüllt wird, steht dem Plattformbetreiber ein außerordentliches Rücktrittsrecht bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich jeglicher Vereinbarung zu. Der Plattformbetreiber kann in diesem Falle entscheiden, ob er sich von sämtlichen oder lediglich Teilen der bestehenden Verträge löst.
Die Kooperationspartner können weitere, abweichende Vorgaben vorsehen, diese finden sich auf der Subseite des jeweiligen Kooperationspartners und gehen diesen Bestimmungen vor.
§4 Inhaltliche Voraussetzungen und Ablauf der Projekte
In der Vorbereitungsphase entwirft der Projektinitiator sein Projekt mit einer aussagekräftigen Beschreibung auf der Plattform. Diese muss Inhalt, Ziel, Umsetzungsort und die Umsetzungssicherheit verständlich darstellen. Projektziel, -planung und -kalkulation sind gemäß den Vorgaben des Plattformbetreibers inhaltlich und zeitlich darzustellen. Auch die Fundingschwelle, das Funding-Ziel und gewünschter Finanzierungszeitraum sind anzugeben. Die Sammlung von Spenden für Dritte ist ausgeschlossen.
Nach Abschluss der Beschreibung beantragt der Projektinitiator über das Projektmenü den Statuswechsel – das Projekt wechselt in die Genehmigungsphase. Sobald die weiteren Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, prüfen der Plattformbetreiber bzw. der Kooperationspartner die Qualität des Projekts. Mit der Entscheidung über die Zulassung endet die Genehmigungsphase. Die Finanzierungsphase beginnt mit der Zulassung bzw. – sofern vorgesehen – zusätzlich nach erfolgreichem Abschluss der Startphase (Erreichen der Fanschwelle), falls kein späterer Starttermin angegeben wurde.
Die Dauer der Finanzierungsphase richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Projekt. Eine Verlängerung, vorzeitiger Abbruch oder Löschung durch den Projektinitiator ist während der Finanzierungsphase nur aus wichtigem Grund und nach schriftlichem Antrag an den Plattformbetreiber möglich. Dieser prüft das Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Berücksichtigung von Transparenz und bisheriger Unterstützerzahl. Ein wichtiger Grund liegt z. B. vor, wenn das Projekt trotz erfolgreicher Finanzierung nicht mehr umsetzbar ist.
Nach Beginn der Finanzierungsphase sind inhaltliche Änderungen am Projekt - mit Ausnahme der Vornahme von Blogeinträgen, Profil- und Teaminformationen, Hinzufügung und Bearbeitung von Partnern, Hinzufügung neuer Prämien sowie Änderung nicht gebuchter Prämien - ausgeschlossen. Änderungen in der Genehmigungsphase führen zu einem neuen Prüfprozess durch den Plattformbetreiber bzw. den Kooperationspartner.
Selbst wenn alle Voraussetzungen für den Start des Projekts erfüllt sind, behält sich der Plattformbetreiber (bzw. unsere Kooperationspartner) sich das Recht vor, ein Projekt ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Eine inhaltliche und/oder rechtliche Kontrolle der Projektbeschreibung des Projektinitiatoren findet durch den Plattformbetreiber nicht statt. Dieser behält sich jedoch vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, Projektdaten vor Aktivierung oder zu einem späteren Zeitpunkt stichprobenartig zu prüfen und zum Schutz der sonstigen Nutzer oder der Rechte Dritter ganz oder in Teilen vorübergehend zu sperren, falls dies auf Grund von inhaltlichen Widersprüchen in der Projektbeschreibung oder dabei erkennbaren Schutzrechtsverletzungen notwendig erscheint. In diesem Fall wird der Projektinitiator hiervon in Kenntnis gesetzt, auf etwaige Probleme hingewiesen und diesem Gelegenheit zur Konkretisierung, Entfernung oder Richtigstellung solcher Inhalte gegeben.
Der Plattformbetreiber behält sich vor, das Einstellen von Projekten jederzeit von weiteren zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen.
Soweit es seitens des Projektinitiators zu Problemen oder Verzögerungen im Rahmen der Erfüllung der mit den Unterstützern geschlossenen Verträge kommen sollte, so ist er verpflichtet die Unterstützer unverzüglich hierüber sowie über die zur Problembehebung oder Beschleunigung ergriffenen Maßnahmen zu informieren.
Der Projektinitiator wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Unterstützung durch die Nutzer der Plattform mit diesen ein separates und von dem Plattformbetreiber unabhängiges Vertragsverhältnis entsteht („Funding-Vertrag“). Der Projektinitiator stellt die Projektplanung und Projektziel in zeitlicher wie auch inhaltlicher Hinsicht dar und bestimmt die erwünschte Fundingschwelle sowie wenn gewünscht das Fundingziel.
Der Plattformbetreiber leistet keine Rechtsberatung. Der Projektinitiator ist daher eigenverantwortlich verpflichtet, sich vor Start seines Projekts über dessen rechtliche Voraussetzungen umfassend zu informieren. So der Projektinitiator nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, ist er verpflichtet, sich an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu wenden. Dies gilt auch dann, wenn der Projektinitiator Formulierungsbeispiele, Muster oder Hinweise aus den FAQ der Plattform oder Dritter in Anspruch nimmt.
Der Projektinitiator ist verpflichtet, sämtliche gesetzliche Hinweispflichten zu beachten. Dies beinhaltet auch die Einrichtung eines die gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Impressums.
§ 5 Zahlungsverkehr
Der Plattformbetreiber hat mit dem Zahlungsdienstleister, Secupay AG, Goethestraße 6, 01896 Pulsnitz (Secupay AG) einen Rahmenvertrag für den Zahlungsverkehr abgeschlossen.
Der Projektinitiator muss weiters mit dem Zahlungsdienstleister einen Zahlungsdienstleistervertrag abschließen und diesem alle Unterlagen für eine geldwäscherechtliche Prüfung zur Verfügung stellen. Andernfalls kann das Projekt nicht durchgeführt werden.
Der Zahlungsdienstleister wickelt die Zahlungen der Unterstützer auf Basis dieses Zahlungsdienstleistungsvertrags ab. Während der Finanzierungsphase werden die eingehenden Beträge auf einem Sammel-Treuhandkonto verwahrt. Nach deren Abschluss erfolgen Auszahlungen an den Projektinitiator oder – bei Nichterreichen der Voraussetzungen – Rückzahlungen an die Unterstützer.
§6 Keine Kosten für die Projekterstellung
Die Vorbereitung des Projektes auf der Plattform ist für den Projektinitiator kostenfrei.
§7 Kosten nach Start eines Projekts
Beim Erreichen der Auszahlungsreife wird die Secupay AG für die Bereitstellung der Plattformfunktionen eine Transaktionsgebühr -von der Fundingsumme berechnen, die der Projektinitiator trägt. Diese Gebühr wird von der Auszahlungssumme von Secupay AG einbehalten. Die Höhe der Gebühr kann der, jeweils bei Übergang in die Fundingphase geltenden aktuellen Preisliste für Projektinitiatoren entnommen werden. Erreicht ein Projekt nicht die Auszahlungsreife, so berechnet die Secupay AG keine Transaktionsgebühren, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
Für etwaige Steuern und sonstige Abgaben, welche auf das erhaltene Funding anfallen, ist der Projektinitiator selbst verantwortlich.
§8 Verifizierung und Legitimation des Projektinitiatoren
Die Secupay AG übernimmt als Zahlungsdienstleister die geldwäscherechtlich notwendige Identitäts- und Legitimationsprüfung des Projektinitiatoren.
Die Legitimation der Projektinitiatoren erfolgt durch die Kooperationspartner.
Das genaue Verfahren zur Verifizierung und Legitimation sowie den Status der Verifizierung können Projektinitiatoren innerhalb ihres Projektes einsehen.
§9 Keine Änderungen nach Abschluss des Projekts
Projekte können aus Dokumentations- sowie – auch im Falle des Misserfolges aus steuerrechtlichen Gründen nicht gelöscht werden, wenn diese einmal in der Fundingphase waren. Erfolglose Projekte können jedoch nur von Teilnehmern (nach Login) aufgerufen werden. Nach Abschluss eines Projektes sind die Daten des Projektes nicht mehr veränderbar. Möglich ist es lediglich, neue Blogeinträge zu schreiben.
Auch die Löschung des Profils des Projektinitiatoren hat nach Beendigung des Projektes keine Auswirkungen auf den Inhalt der beendeten Projekte.e.
§10 Rechteeinräumung durch den Projektinitiatoren
Der Projektinitiator räumt der Plattform sowie dem zuständigen Kooperationspartner das zeitlich unbeschränkte Recht ein, ihn nach erfolgreichem Projektabschluss als Referenz zu benennen – insbesondere auf der Plattform und in eigenen Veröffentlichungen zur Öffentlichkeitsarbeit.
Zur Bewerbung des Projekts und der Plattform dürfen von ihm bereitgestellte Inhalte vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und genutzt werden – auch auf Drittseiten. Hierfür räumt der Projektinitiator die erforderlichen Nutzungsrechte ein, einschließlich der Einwilligung zu grafischen Anpassungen.
Bei sämtlichen Veröffentlichungen und Ergebnissen von erfolgreichen Projekten ist vom Projektinitiator im Falle des Erreichens der Fundingschwelle an geeigneter Stelle das Förderkreis-Logo mit dem Vermerk „erfolgreich unterstützt durch den „Volksbank-Förderkreis“ abdrucken.
Unsere Logos zur Erfüllung der Pflichten aus Absatz 1 und 2 befinden sich auf unserer Homepage.